Online Terminbuchung

NEU: Vereinbaren Sie Ihren U6/U7-Vorsorgeuntersuchungstermin jetzt online.
Vorsorge U6 zwischen vom 10. bis 12. Lebensmonat
Vorsorge U7 zwischen vom 21. bis 24. Lebensmonat

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(nur für bestehende Patienten)

Bitte beachten Sie, dass diese Termine nur akuten Erkrankungen vorbehalten sind deren Symptome erst seit 1-3 Tage bestehen.

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AOK Kinderarztvertrag

Kinder- und Jugendliche von 0 bis 18 Jahre können in einen Hausarztvertrag mit der AOK und den Kinder- und Jugendärzten eingeschrieben werden. Auch unsere Praxis nimmt an diesem Angebot teil.

Die Vorteile für Sie sind:

  • Die Zusatzvorsorgen zwischen 7 und 8 sowie zwischen 9 und 10 Jahren werden von der AOK übernommen.
  • Die AOK die Kosten für alle rezeptfreien Medikamente bis 18 Jahre wie z.B. Fiebersaft, Schmerztabletten und Antiallergika.
  • Für Säuglinge und Kleinkinder ist unser Sehscreening kostenlos.
  • Wir sind Ihre Kinderarztpraxis und stellen Ihnen Überweisungen für jeden Facharzt aus, z.B. Augenarzt, HNO, Hautarzt etc.

Bei Interesse sprechen Sie uns und unser Team gerne an, die Einschreibung kann direkt in der Praxis erfolgen.

Banale Infektionen - kein Grund nicht zu impfen

Untersuchungen ergaben, dass die empfohlenen Standardimpfungen in Deutschland zum Teil nur mit erheblicher Zeitverzögerung umgesetzt werden. Dies ist insbesondere bei den Impfungen im 1. und 2. Lebensjahr von erheblicher Bedeutung, da mit nachlassendem Nestschutz bei verzögertem Impfbeginn eine Immunitätslücke besteht. Häufiger Grund für diesen verzögerten Impfbeginn sind Infektionen, meist Virusinfekte der oberen Luftwege. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass Kinder wegen Atemwegsinfekten, v.a. im Winterhalbjahr, Impfungen häufig verzögert erhalten.

Eine Infektionskrankheit darf als banal angesehen werden, wenn folgende 3 Kriterien erfüllt sind:

  • es besteht kein Fieber oder lediglich subfebrile Körpertemperaturen (≤ 38,5 °C)
  • das Allgemeinbefinden des Kindes (Verhalten und Nahrungsaufnahme) ist nicht oder nur wenig beeinträchtigt
  • Anamnese und sonstige Symptomatik sprechen nicht für das Vorliegen einer schweren Krankheit

Empfehlung der STIKO:

  • beim Vorliegen einer sogenannten banalen Infektion am geplanten Impftermin kann und soll die Impfung durchgeführt werden
  • es ist kein zusätzlicher Schaden zu erwarten, selbst wenn die momentan banal eingeschätzte Krankheit einen ernsteren Verlauf nehmen sollte
  • die Wirksamkeit der Impfung ist nicht beeinträchtigt
  • es sind keine verstärkten Nebenwirkungen zu befürchten

Wird die Impfung aus anderen Gründen dennoch verschoben, sollte der Aufschub so gering wie möglich sein, d.h. die erneute Beurteilung der Impffähigkeit sollte, wenn möglich, bereits nach 2-3 Tagen erfolgen.