Jugendarbeitsschutzuntersuchung

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Jugendlichen (ab 15. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind.

Die Kosten der Untersuchung trägt das jeweilige Bundesland.

  • Erstuntersuchung
  • Nachuntersuchung (spätestens 1 Jahr nach Aufnahme der Arbeitstätigkeit oder des Ausbildungsverhältnisses)